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BAG, 15.10.1980 - 4 AZN 269/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Geltungsbereich eines Tarifvertrages - Bezirk des Landesarbeitsgerichts - Wiederholung einer bestimmten Tarifnorm - Kündigungsfrist - Urlaub - Gratifikationen
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 28.04.1980 - 20 Sa 190/80
- BAG, 15.10.1980 - 4 AZN 269/80
Wird zitiert von ... (5)
- BAG, 09.12.1987 - 4 AZN 527/87 Nur bei wörtlich übereinstimmenden Tarifverträgen mehrerer Länder kann erwogen werden, ob sich ihr Geltungsbereich damit über den Bezirk eines Landesarbeitsgerichts hinaus erstreckt (vgl. BAG Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 4 AZN 269/80 -, AP Nr. 10 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
Dann kann erwogen werden, ob der GesamtZusammen hang der Tarifnormen in den einzelnen Tarifverträgen wegen der wortgleichen Bestimmungen identisch ist und sich deshalb der Geltungsbereich der einzelnen Tarifverträge auch auf den Regelungsbereich der anderen Tarifverträge erstreckt (vgl. BAG Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 4 AZN 269/80 -, AP Nr. 10 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
- BAG, 24.03.1993 - 4 AZN 5/93
Wortgleiche Regelungen in Parallel-Tarifverträgen
Nach der Rechtsprechung des Senats kommt eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift auf Tarifverträge in Betracht, die zwar nur für den Bezirk eines Landesarbeitsgerichts gelten, aber für bestimmte Regelungsbereiche (z.B. Gehalt, Kündigungsfristen, Urlaub, Gratifikationen) mit den in anderen Landesarbeitsgerichtsbezirken geltenden Tarifverträgen wörtlich übereinstimmen (BAG Beschlüsse vom 15. Oktober 1980 - 4 AZN 269/80 - AP Nr. 10 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz; vom 29. September 1982 - 4 AZN 329/82 - AP Nr. 15 zu § 72a ArbGG 1979; vom 9. Dezember 1987 - 4 AZN 527/87 - n.v.). - LAG Hessen, 06.04.1987 - 11 Sa 873/86
Anspruch auf Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 28.06.1989 - 4 AZN 243/89
Revision: Nichtzulassungs-Beschwerde - grundsätzliche Bedeutung
Zwar hat der Senat erwogen, ob sich der räumliche Geltungsbereich eines Tarifvertrages nicht auch dann über den Bezirk eines Landesarbeitsgerichts im Sinne von § 72 a Abs. 1 Nr. 2 ArbGG hinaus erstreckt, wenn bestimmte Regelungsbereiche übereinstimmend in verschiedenen Tarifbereichen geregelt sind (BAG Beschluss vom 15. Oktober 1980 - 4 AZN 269/80 - AP Nr. 10 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz). - BAG, 10.02.1987 - 4 AZN 707/86 Zweifelhaft ist bereits, ob eine Diverganz darauf gestützt werden kann, daß gleichlautende Bestimmungen in verschiedenen Tarifverträgen (wie § 24 BAT und § 24 MTA) durch divergierende abstrakte Rechtssätze unterschiedlich ausgelegt worden sind (vgl. BAG 39, 377, 379 = AP Nr. 15 zu § 72 a ArbGG 1979 und den Beschluß des erkennenden Senats vom 15. Oktober 1980 - 4 AZN 269/80 - AP Nr. 10 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).